Was sind die wichtigen Termine bei der Seminarvergabe?

Bewerbungsstart Mo, 18.02.2019 09.00 Uhr
Bewerbungsschluss Fr, 29.03.2019 15:00 Uhr
Auswertung Sa, 30.03.2019 09:00 Uhr
Auswertung Warteliste 1 Mi, 03.04.2019 9:00 Uhr
Auswertung Warteliste 2 So, 07.04.2019 9:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Vorbesprechungen bzw. Einführungsveranstaltungen (sofern vorhanden) verpflichtend sind und die Abwesenheit zum Verlust des Seminarplatzes führt!

Wie genau verläuft die Vergabe der Seminare?

Nach dem Anmeldeschluss werden die Seminarplätze zufällig und nach der gewählten Präferenz an die Bewerber vergeben. Wird der Bewerber nicht bei der Erstpräferenz gezogen, kann er bei der Zweit- oder gegebenenfalls bei der Drittwahl gezogen werden. Auch die Wartelistenplätze werden per Losverfahren vergeben.

Zusagen werden nach Anmeldeschluss ausschließlich (!) per E-Mail versendet und müssen innerhalb von 72h (3 Tagen) verbindlich bestätigt werden (s. Zeitplan oben). Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie den Email-Empfang rechtzeitig bemerken und darauf reagieren können. Sofern die Zusage nicht rechtzeitig bestätigt wurde, verfällt sie und geht an den nächsten Bewerber auf der Warteliste über. Dieser hat ebenfalls 72h Zeit das Seminar zu bestätigen.

Wie erfolgt die Themenvergabe?

Sobald ein Bewerber einen Seminarplatz erhalten und diesen verbindlich angenommen hat, kann er aus den für dieses Seminar hinterlegten Themen bis zu drei Wunschthemen auswählen. Die genaue Themenverteilung erfolgt dann in der Vorbesprechung oder - falls es keine Vorbesprechung gibt - per E-Mail zwischen Dozent und Seminarteilnehmern.

Muss ich Voraussetzungen erfüllen um an einem Seminar teilzunehmen?

Für alle Seminare am ZAR gilt die Voraussetzung, dass Sie mindestens eine rechtswissenschaftliche Veranstaltung am ZAR belegt haben müssen.

Für einzelne Seminare bzw. Seminarthemen sind Vorkenntnisse im jeweiligen Fachgebiet sicherlich von Vorteil, jedoch nicht erforderlich.

Was sind die Anforderungen an eine Seminararbeit?

Die allgemeinen Anforderungen sind im Leitfaden zur Erstellung juristischer Seminararbeiten (Stand: 21.12.2016) ausführlich beschrieben. Die Liste ist natürlich nicht abschließend und eventuelle Absprachen/Aussagen der Seminardozenten sind ebenfalls bindend.